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   BGH, 04.04.1995 - 5 StR 90/95   

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https://dejure.org/1995,8734
BGH, 04.04.1995 - 5 StR 90/95 (https://dejure.org/1995,8734)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1995 - 5 StR 90/95 (https://dejure.org/1995,8734)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1995 - 5 StR 90/95 (https://dejure.org/1995,8734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung - Abgrenzung vom Versuchsbeginn - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 178

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2410
  • MDR 1995, 908
  • NStZ 1996, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 5 StR 90/95
    Die Annahme von Tateinheit zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist rechtsfehlerfrei damit begründet, daß der dem Beischlaf vorangegangene Oralverkehr keine hierfür "typische Vorbereitungshandlung" ist, bei welcher Konsumtion in Betracht käme (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4; Laufhütte in LK 11. Aufl., § 177 Rdn. 20; jeweils m.w.N.; bedenklich weitgehend für einen Einzelfall demgegenüber BGH, Beschluß vom 19. Januar 1995 - 4 StR 711/94 -).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 5 StR 90/95
    Die Annahme von Tateinheit zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist rechtsfehlerfrei damit begründet, daß der dem Beischlaf vorangegangene Oralverkehr keine hierfür "typische Vorbereitungshandlung" ist, bei welcher Konsumtion in Betracht käme (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4; Laufhütte in LK 11. Aufl., § 177 Rdn. 20; jeweils m.w.N.; bedenklich weitgehend für einen Einzelfall demgegenüber BGH, Beschluß vom 19. Januar 1995 - 4 StR 711/94 -).
  • BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97

    Oralverkehr - § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit,

    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 129/97

    Alleinige Maßgeblichkeit des im Urteil festgestellten Sachverhaltes für die

    Diese Entscheidung, die Bedenken begegnet (so auch BGH, Beschl. v. 4. April 1995 - 5 StR 90/95), betraf jedoch einen besonderen Sachverhalt, der dadurch gekennzeichnet war, daß die bezeichnete Handlung dem Angeklagten dazu gedient hatte, sich zu stimulieren, um dadurch zur Erektion zu gelangen.
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